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Marktgemeinde Seefeld-Kadolz
Der Heizkostenzuschuss kann wieder bis spätestens 31.03.2025 beantragt werden. Beim beantragen im Gemeindeamt muss ein Einkommensnachweis, die E-Card und die Bankverbindung vorgelegt werden. Mindestsicherungsbezieher müssen nicht ansuchen, diese Personen bekommen automatisch den Geldbetrag überwiesen.
Antrag (347 KB) - .PDF
29.10.2024