Gemäß der EU-Energieeffizienzrichtline (EED III) sind alle öffentlichen Stellen (Bund, Länder, Gemeinden) verpflichtend eine Liste des Gebäudebestandes zu veröffentlichen.
Darin sieht die EED III im Artikel 6 vor, alle im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen oder genutzten konditionierten Gebäude mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche.
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